1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG München: Asyl Nigeria, Widerruf der Feststellung nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Nunmehr zumutbare Existenzmöglichkeit in Nigeria, Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, Gerichtsbescheid, Antrag auf mündliche Verhandlung, Keine neuen Gesichtspunkte
Urteil vom 13.09.2022 – M 32 K 21.32205